Impressum

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Angaben gemäß § 5 TMG
Neues Innovatives Lernzentrum e.V.
Am Hauptbahnhof 4,
45468 Mülheim an der Ruhr

 

Vertreten durch

Herr O. Sezgin

 

Kontakt

Telefon: 0208 99 52 777

E-Mail: kontakt@forum-bz.de
Internetadresse: www.forum-bz.de

 

Registereintrag

Eintragung im Vereinsregister
Registernummer: VR1612
Registergericht: Amtsgericht Mülheim an der Ruhr

 

Haftungsausschluss

Haftung für Inhalte
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Urheberrecht
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Quelle: Mustervorlagen für das Impressum – muster-vorlagen.net

 

Datenschutz:

Wir verarbeiten die Daten unserer Mitglieder, Unterstützer, Interessenten, Kunden oder sonstiger Personen entsprechend Art. 6 Abs. 1 lit. b. DSGVO, sofern wir ihnen gegenüber vertragliche Leistungen anbieten oder im Rahmen bestehender geschäftlicher Beziehung, z.B. gegenüber Mitgliedern, tätig werden oder selbst Empfänger von Leistungen und Zuwendungen sind. Im Übrigen verarbeiten wir die Daten betroffener Personen gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO auf Grundlage unserer berechtigten Interessen, z.B. wenn es sich um administrative Aufgaben oder Öffentlichkeitsarbeit handelt.
Die hierbei verarbeiteten Daten, die Art, der Umfang und der Zweck und die Erforderlichkeit ihrer Verarbeitung bestimmen sich nach dem zugrundeliegenden Vertragsverhältnis. Dazu gehören grundsätzlich Bestands- und Stammdaten der Personen (z.B., Name, Adresse, etc.), als auch die Kontaktdaten (z.B., E-Mailadresse, Telefon, etc.), die Vertragsdaten (z.B., in Anspruch genommene Leistungen, mitgeteilte Inhalte und Informationen, Namen von Kontaktpersonen) und sofern wir zahlungspflichtige Leistungen oder Produkte anbieten, Zahlungsdaten (z.B., Bankverbindung, Zahlungshistorie, etc.).
Wir löschen Daten, die zur Erbringung unserer satzungs- und geschäftsmäßigen Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Dies bestimmt sich entsprechend der jeweiligen Aufgaben und vertraglichen Beziehungen. Im Fall geschäftlicher Verarbeitung bewahren wir die Daten so lange auf, wie sie zur Geschäftsabwicklung, als auch im Hinblick auf etwaige Gewährleistungs- oder Haftungspflichten relevant sein können. Die Erforderlichkeit der Aufbewahrung der Daten wird alle drei Jahre überprüft; im Übrigen gelten die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten.

 

Rechte und Pflichten der Mitglieder

Jedes ordentliche Mitglied hat das Recht, bei der Umsetzung der Vereinszwecke aktiv mitzuwirken und an gemeinsamen Veranstaltungen teilzunehmen

Jedes Mitglied hat gleiches Stimm- und Wahlrecht in der Mitgliederversammlung

Jedes Mitglied hat die Pflicht, die Interessen des Vereins zu fördern, insbesondere regelmäßig seine Mitgliedsbeiträge zu leisten und, soweit es in seinen Kräften steht, die Veranstaltungen des Vereins durch seine Mitarbeit zu unterstützen

Erwerb der Mitgliedschaft

Es gibt ordentliche und Fördermitglieder.

Erwerb der ordentlichen Mitgliedschaft

Die Anerkennung der Satzung ist die Voraussetzung für die Vereinsmitgliedschaft. Jede natürliche und juristische Person kann Vereinsmitglied werden. Zur Aufnahme ist ein schriftlicher Antrag erforderlich. Die Aufnahme eines Mitglieds erfolgt durch einen Vorstandsbeschluss. Eine Begründung ist nicht erforderlich.

Erwerb der Fördermitgliedschaft

Fördermitglied des Vereins kann jede voll geschäftsfähige natürliche Person werden. Die Fördermitgliedschaft entsteht durch Eintritt in den Verein. Die Beitrittserklärung ist schriftlich vorzulegen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Der Eintritt wird nach Zustimmung zur Aufnahme durch den Vorstand und mit der Leistung des Förderbeitrags durch das Fördermitglieds wirksam. Eine Ablehnung der Aufnahme durch den Vorstand ist nicht anfechtbar. Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht. Fördermitglieder sind keine stimmberechtigten Mitglieder, haben keinen Anspruch auf Teilnahme an Mitgliederversammlungen und kommen nur der finanziellen / materiellen Förderung des Vereins nach.

Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss, Tod oder Auflösung der juristischen Person. Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber einem Mitglied des Vorstandes. Er ist nur zum Schluss eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zulässig.

Ein Zahlungsrückstand von sechs Monatsbeiträgen gilt als Austrittserklärung des säumigen Mitgliedes zum Geschäftsjahresende.

Ein Ausschluss eines Mitgliedes aus wichtigem Grund ist zulässig. Wichtige Gründe sind insbesondere ein die Vereinsziele schädigendes Verhalten, die Verletzung satzungsmäßiger Pflichten oder Beitragsrückstände von mindestens sechs Monaten. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand.

Vor dem Ausschluss muss das auszuschließende Mitglied angehört werden. Gegen den Ausschluss steht dem Mitglied das Recht auf Anrufung durch die Mitgliederversammlung zu. In der nächsten Mitgliederversammlung ist das Mitglied anzuhören und über den Ausschluss abzustimmen. Die Entscheidung ist schriftlich binnen eines Monats an den Vorstand zu richten ist. Die Mitgliederversammlung entscheidet endgültig

Beendigung der Fördermitgliedschaft

Die Fördermitgliedschaft kann jederzeit ohne Einhaltung von Fristen schriftlich gekündigt werden. Hierzu ist lediglich ein formelles Schreiben an den Vorstand notwendig

Beiträge der Mitglieder

Von den Mitgliedern werden Monatsbeiträge erhoben. Höhe und Fälligkeit der Beiträge wird von der Mitgliederversammlung durch Beschluss mit einfacher Mehrheit festgesetzt.